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Die zweite Welle ist bereits da. Polen verschärft Corona-Regelungen

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Aufgrund der steigenden Infektionszahlen werden ab Samstag die Corona-Regelungen in den polnischen Risikoregionen nochmal verschärft. Zudem wird auch stärker gegen Maskenverweigerer vorgegangen.

Seit knapp zwei Wochen liegt die Zahl der Neuinfektionen über 1000. Zuletzt erreichten die Fallzahlen Rekordwerte (3.003 Infizierte am 7.10.2020). Aufgrund dieser Entwicklung bestätigte der polnische Gesundheitsminister Adam Niedzielski, dass die Corona-Regelungen in den gelb und rot markierten Risikogebieten nochmal verschärft werden. Ganz konkret gelten ab dem 17. Oktober Einschränkungen bei Menschenansammlungen: 

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  • In den grünen Zonen liegt die maximale Anzahl bei 100 Teilnehmern,
  • In den gelben Zonen liegt die maxilane Anzahl bei 75 Teilnehmern
  • und in der roten Zone bleibt es bei 50 Teilnehmern.

Die Einschränkungen gelten für alle Versammlungen, inklusive Privatfeiern- und Familienfesten, wie z.B. Hochzeiten.

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Sperrstunde für Restaurants in Polen

Neu ist in den rot markierten Risikogebieten, die Sperrstunde für Restaurants, Bars und Pubs, die ab kommenden Samstag (10.10.2020) um 22 Uhr dicht machen müssen und erst ab 6 Uhr wieder Gäste reinlassen dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Essenslieferungen sowie Take-Away-Essen. 

In den grünen und gelben Zonen gilt die Sperrstunde nicht.

Erweiterte Maskenpflicht in Polen

Ab Samstag gelten auch neue Regelungen im Bereich der Maskenpflicht. Der Mund-Nasenschutz ist seitdem Pflicht im Freien auch in der gelben Zone (früher nur in den rot markierten Risikogebieten).

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen können.

Der Gesundheitsminister hat auch angekündigt, dass die Polizeibeamten stärker gegen Maskenverweigerer vorgehen sollen. Die Entscheidung ob überhaupt und welche Strafe verhängt wird, liegt immer beim jeweiligen Beamten. Dieser kann es bei einer Ermahnung belassen oder einen Strafzettel ausstellen. 

Im schlimmsten Fall wird eine Anzeige beim Gesundheitsamt oder ein Ordnungsverfahren aufgenommen.

 

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